Reglement

Teilnahmeannullationsbedingungen
article
Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
article

Informationen zu diesem Dokument

Dieses Wettkampfreglement gilt als integraler Vertragsbestandteil zwischen dem Veranstalter und den teilnehmenden Läuferinnen und Läufern des Aargau Halbmarathons. Über die Auslegung von Bestimmungen dieses Reglements entscheidet der Veranstalter und ist berechtigt, diese zu ändern.

1. Wettkampf

1.1 Kategorien Halbmarathon

Die Veranstaltung wird in den aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt sind alle, welche das vorgeschriebene Lebensalter erreicht haben.

Halbmarathon Single - U20 (mind. 16-jährig)

Halbmarathon Teamrun - U20 (mind. 16-jährig)

5.5 km - U20 (mind. 12-jährig)

Kategorie

Alter am 31.12. (dieses Jahres)

M U20 / W U20

12-19

M20 / W20

20-29

M30 / W30

30-39

M40 / W40

40-44

M45 / W45

45-49

M50 / W50

50-54

M55 / W55

55-59

M60 / W60

60-64

M65 / W65

65-69

M70 / W70

70-74

M 75+ / W 75+

75- …

1.2 Zeitlimiten

Es gilt eine Zeitlimite von 3:15 Stunden (Netto-Zeitmessung) im Halbmarathon und Teamrun. Beim 5.5 km gilt eine Zeitlimite von 1:00 Stunde. Teilnehmende, die das Ziel nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, werden nicht klassiert und laufen nach Verstreichen der Zeitlimite in komplett eigener Verantwortung weiter.

1.3 Strecke

Die Strecke ist nicht nach den Bestimmungen der Association of International Marathons and Road Races (AIMS) vermessen.

1.4 Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt bei allen Kategorien mittels Transponder, der in der Startnummer integriert ist. Diese muss nach dem Rennen nicht zurückgegeben werden.

1.5 Streckensicherheit

Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen zu Fuss, mit Fahrrädern oder dergleichen sind nicht zugelassen. Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet und führen zur Disqualifikation. Das Laufen mit einer falschen oder fremden Startnummer führt zur Disqualifikation und der Veranstalter kann diejenige Person, die mit einer fremden Nummer gelaufen ist und auch die Person, welche die Startnummer weitergegeben hat, für zukünftige Austragungen sperren.  
Wer die Strecke nicht gemäss Streckenplan absolviert und/oder vor dem offiziellen Start startet, wird disqualifiziert. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung des Organisationskomitees endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

1.6 Fahrverbot

Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot.

1.7 Verpflegung

Es gibt insgesamt 4 Verpflegungsposten entlang der Halbmarathon-Strecke. Die Verpflegung darf nicht von Privatpersonen oder aussenstehenden Dritten, welche nicht dem Veranstaltungs-/ verpflegungsservice angehören, abgegeben werden.

2. Anmeldung und Vorkasse

2.1 Anmeldung

Die Anmeldung kann nur online erfolgen. Anmeldungen per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.

2.2 Disqualifikation

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, in irgendeiner Form gegen das Reglement verstossen oder Verdachtsmomente bestehen, wonach nicht zugelassene Substanzen (Doping) eingenommen worden sind.

2.3 Teilnahmeannullation

Die Anmeldung kann nicht storniert werden. Eine Teilnahmeannullation für das einbezahlte Startgeld kann auf Wunsch mit der Anmeldung abgeschlossen werden. Diesfalls kann bei Krankheit oder Unfall die angemeldete Person gegen Vorweisung eines gültigen ärztlichen Zeugnisses das einbezahlte Startgeld über die ZH Marathon GmbH gutgeschrieben erhalten. Das Arztzeugnis muss in diesem Fall bis spätestens 2 Wochen nach der Veranstaltung bei info@aargau-halbmarathon.ch eingereicht werden.

Es gelten die aktuellen Teilnahmeannullationsbedingungen (TAB).

2.4 Doppelanmeldung

Bei Doppelanmeldungen wird eine Rückerstattung von 90% der Teilnahmegebühr gewährt; 10% verfällt als Administrationsaufwand. Keine Rückerstattung erfolgt für Zusatzkäufe und optionale Produkte.

2.5 Krankheit

Bei einem Startverzicht infolge Krankheit - mit oder ohne Arztzeugnis - besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

2.6 Umschreiben des Startplatzes

Der Startplatz kann nicht umgeschrieben oder auf eine andere Person übertragen werden. Umschreibungen auf eine andere Kategorie sind nur bis zum Startnummerndruck möglich (Ende Februar 2026), falls noch Startplätze in der entsprechenden Kategorie verfügbar sind. Bei einer Umschreibung in eine günstigere Kategorie besteht kein Recht auf Rückerstattungen. Bei einer Ummeldung in eine andere Kategorie wird automatisch auch die Leistung des Starterpaketes angepasst. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch im Falle einer Leistungsreduktion.

Kostenlose Startplätze aus Wettbewerben oder Promotionen können nicht auf ein Folgejahr übertragen werden und sind nur für die entsprechende Austragung gültig.

2.7 Startnummernabholung

Die Abholungszeiten der Startunterlagen sind verbindlich und das Abholen wird ausserhalb der vordefinierten Zeiten nicht angeboten (auch nicht nach dem Eventtag). Die Startunterlagen werden nicht postalisch verschickt und müssen persönlich abgeholt werden. Werden die Startunterlagen ausnahmsweise von einer Drittperson abgeholt, so sind die Vorgaben des Veranstalters einzuhalten (Drittabholung, Zustimmung, RaceMail, Passkopie). 

2.8 Höhere Gewalt

Kann der Lauf wegen höherer Gewalt, unvorhersehbaren Risiken oder behördlicher Anordnung nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

2.9 Startlimite

Der Veranstalter behält sich vor, die Anmeldezahl zu beschränken. Nach Erreichen dieser Anmeldezahl (Limite) kann ein Startplatz nicht garantiert werden. Ein Startplatztausch von angemeldeten Teilnehmern auf andere Personen ist nicht möglich.

3. Haftung

3.1 Haftungsausschluss

Die Teilnehmenden nehmen auf eigenes Risiko und Gefahr am Aargau Halbmarathon oder 5.5km-Lauf teil. Der Veranstalter und seine Partner übernehmen für Unfälle, Ansteckungen, Evakuationen, Spitalaufenthalt und –transport oder Erkrankungen keine Haftung. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand körperlich gesund an den Start zu gehen.

3.2 Versicherung

Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der Veranstalter stellt einen professionellen, anerkannten Sanitätsdienst (Sanität Wettingen Limmattal)

3.3 Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten

Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

3.4 Haftung Wertsachen

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung unentgeltlich verwahrter Gegenstände.

3.5 Schutzmassnahmen

Die Teilnehmenden sichern dem Veranstalter zu, sich an die vom Veranstalter und den Behörden vorgeschriebenen Schutzmassnahmen zu halten, diese zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Bedingungen aufgrund behördlicher Schutzmassnahmen oder Auflagen abzuändern. 

3.6 Ansteckung

Der Veranstalter schliesst jegliche Verantwortung für eine mögliche aus der Rennteilnahme resultierende Ansteckung oder Viruserkrankung aus.

4. Dopingbekämpfung

Für diesen Wettkampf gelten die aktuellen Dopingstatuten von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Teilnehmenden  unterstellen sich den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusiven Zuständigkeiten der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie die ausschliessliche Gerichtsbarkeit des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (Dopingliste).

5. Datenschutzerklärung

Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht Informationen darüber, welche Personendaten erhoben, verwaltet und verarbeitet werden.

5.1 Welche Daten bearbeiten wir?

Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung musst du die mit * versehenen Felder des Anmeldeformulars zwingend ausfüllen. Du hast die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall gewährleistest du, dass du die Daten dieser Person an uns weitergeben darfst. Auch die Erfassung deiner Handy-Nummer und/oder deiner E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event erfolgen via Anmeldung. Für die Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse der Teilnehmenden zwingend, da diese für die Anmeldebestätigung und eventuelle Rückfragen benötigt wird.

5.2 Verwaltung deiner persönlichen Daten

Zur Durchführung der Laufveranstaltung sowie der elektronischen Speicherung und Verwaltung deiner Daten arbeiten wir mit externen spezialisierten Unternehmen zusammen. 

5.3 Einverständnis zur Datenbearbeitung

Mit der Anmeldung willigst du in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Social Media sowie für den Aushang von Listen und Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden. 

Du bist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten zum Zwecke der Veranstaltung und von Sponsoren genutzt werden dürfen und versicherst die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die Daten werden maschinell gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald der Zweck zu dem sie erhoben wurden erfüllt ist.

Ohne schriftliche Mitteilung an uns (an die unten angegebene E-Mail- oder Postadresse) bis eine Woche vor dem Event dürfen deine personenbezogenen Daten wie Name und Vorname, Privatadresse (Strasse, Nr., PLZ und Ort) Geburtsdatum, Telefonnummer, - und deine E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften und Telefonaktionen im Zusammenhang mit dem Laufevent weitergegeben werden.

5.4 Fotodienstleister Sportograf / spezieller Datenschutzhinweis

Für den Wettkampf wird die Sportograf Digital Solutions GmbH (web: www.sportograf.com) als Medienpartner und exklusiver Fotodienstleister eingesetzt.

Sportograf erhebt ggf. Video- oder Bildmaterial, auf dem du persönlich zu erkennen bist.  Mit deiner Anmeldung erklärst du hierfür deine Zustimmung.

Sportograf nutzt die bei den Sportveranstaltungen erhobenen Daten um ihre Verpflichtung als Fotodienstleister aus dem zugrunde liegenden Vertrag mit dem Veranstalter zu erfüllen sowie im eigenen wirtschaftlichen Interesse, um Fotos oder Videos der Veranstaltung an  interessierte  Teilnehmende  über ihre  Website www.sportograf.com zu vermarkten. 

Die Daten werden nicht an Unterbeauftragte weitergeben. Zur Erfassung des entsprechenden Fotos/Filmmaterials werden ausschließlich Fotografen eingesetzt, die von Sportograf entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) sowie des Schweizer Datenschutzgesetzes („DSG“) instruiert und verpflichtet worden sind. Neben manueller Bildsuche mit Hilfe von Ort und Uhrzeit, wird auch eine Suche mit Hilfe der Startnummer oder eines Bildes (Selfie) ermöglicht.  Bei der Letzteren werden mit Hilfe eines Algorithmus die anonymen und nicht personenbezogenen Merkmale von Teilnehmenden ermittelt.

Rechtsgrundlage sind unsere vorgenannten berechtigten Interessen im Sinne von DSG und DSGVO.  Gegen die Verarbeitung kann Widerspruch eingelegt werden.

Näheres zum Umgang mit diesen personenbezogenen Daten und zum Widerspruchsrecht finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.sportograf.com/de/privacy

5.5 Weitere Dienstleister

Firmen, welche im Auftrag des Veranstalters für die Organisation und Durchführung der Laufveranstaltungen, die Abwicklung von Anmeldungen (online, offline), die Verwaltung der Daten der Teilnehmenden, das Inkasso, allenfalls die Zeitmessung, Resultatdienst, Startnummernprozesse, Teilnehmerwerbung und -information tätig sind, bearbeiten die Daten für unsere Zwecke. Wir sind gemäss Gesetz verpflichtet, die Datenbearbeitung durch diese Firmen zu kontrollieren und diese zu verpflichten, die Daten nicht für eigene Zwecke zu verwenden und zu bearbeiten oder an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Wir weisen darauf hin, dass es möglich ist, dass deine Daten sowohl in der EU/EWR als auch in Ländern ohne gleichwertiges Datenschutzniveau durch unsere Dienstleisterfirmen bearbeitet werden.

5.6 Weitere Informationen und Kontakt

Für zusätzliche Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf unsere ausführliche Datenschutz-Policy. Wenn du Fragen hast, dann kontaktiere uns bitte unter ZH Marathon GmbH, Vulkanstrasse 110c, 8048 Zürich oder info@aargau-halbmarathon.ch

6. Organisation

6.1 Veranstalter des 2026 Aargau Halbmarathons ist die ZH Marathon GmbH.

6.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.

6.3 Dieses Wettkampfreglement kann vom Veranstalter aus guten Gründen jederzeit abgeändert werden.

Stand: Mai 2025

Gültig für Anmeldungen ab dem 1. Mai 2025

female runners at finish line celebrating

der Erlebnislauf